Kindeswohl/Kinderrechte
Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) 1997 ratifiziert und sich damit verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um Kindern die Werte und Prinzipien des Übereinkommens zu gewährleisten. Die Umsetzung dieser Verpflichtung ist unterschiedlich fortgeschritten. Als Amt der Bildungsdirektion und somit der Verwaltung des Kantons Zürich ist das AJB die zuständige Stelle, einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-KRK zu leisten und den Aspekt der Berücksichtigung des Kindeswohls sowohl bei verwaltungsinternen Geschäften als auch bei der Zusammenarbeit mit externen Institutionen und Organisationen einzubringen.
Das auf zwei Jahre angelegte Projekt hat drei Hauptzielsetzungen:
- Einbringen des Blickwinkels des Kindeswohls und der Kinderrechte bei der Umsetzung der Legislaturziele des Regierungsrates und der strategischen Ziele des AJB.
- Angebote und Dienstleistungen des AJB auf die Vereinbarkeit mit den Kinderrechten und dem Kindeswohl überprüfen.
- Etablieren der Zuständigkeit des AJB für Kinderrechte und Kindeswohl innerhalb der kantonalen Verwaltung.
Projektleiterin ist Sandra Stössel, .
Folgend finden Sie verschiedene Dokumente zum Projekt im pdf-Format.